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Beratungsangebote und Finanzhilfen (teilweise nur für Hamburg)

Finanzielle Unterstützung

Sie stecken in einem Finanzierungs- engpass?

Bürgschaften der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg für kleine Unternehmen in Schwierigkeiten Ihr Unternehmen ist länger als drei Jahre am Markt, hat nicht mehr als 50 Mitarbeiter und kann mit einer Bürgschaft oder Beteiligung seine langfristige Rentabilität wieder herstellen? Dann können Beratungskosten für einen Umstrukturierungsplan i.d.R. bis zu 75% bezuschusst werden. Auf Basis dieses Plans können Ausfallbürgschaften bis zu 80% der Kreditsumme für Kredite mit Laufzeiten i.d.R. bis 5 Jahre gewährt werden. Ein Viertel der benötigten Mittel kann als stille Beteiligung von der BTG eingebracht werden. Detaillierte Informationen finden Sie im Internet unter: Kontakt: Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg, bg-hamburg.de Beteiligungsgesellschaft Hamburg, Tel.040-611-700-0 bg-hamburg.de

Sie brauchen einen externen Berater?

Beratungsförderung (Bund) Der Bund fördert den Einsatz von Unternehmensberatern in kleinen und mittleren Unternehmen mit 50% der Netto-Beratungskosten, höchstens 1.500 EUR pro Beratung. Weitere Informationen zum Programm findn sich unter www.bafa.de Kontakt: DIHK Service GmbH, Tel.030-20308-2353, E-Mail: foerderung@berlin.dihk.de

Leistungen der Arbeitsagentur

Um die Arbeitsmarktauswirkungen von Unternehmenskrisen zu minimieren, bietet die Agentur für Arbeit eine Reihe von Leistungen, die für Unternehmen in schwierigen Phasen hilfreich sind. Die Arbeitnehmer werden unterstützt und das betroffene Untzernehmen finanziell entlastet. Wenn Sie die Arbeitsagentur direkt ansprechen, besteht sogar die Möglichkeit, individuelle Maßnahmen für die spezielle Situation Ihres Unternehmens zu verabreden.

Ihre Personalkosten sind zu hoch?

Kurzarbeitergeld Wenn Betriebe die Zahl der Arbeitsstunden vorübergehend verringern, zahlt die Bundesagentur für Arbeit das so genannte „Kurzarbeitergeld“ (§§ 169-173 SGB III). Im betreffenden Monat muss dafür mindestens ein Drittel der Beschäftigten von einem Lohnausfall von mindestens 10% betroffen sein.Kurzarbeitergeld wird durch den Betrieb an die Mitarbeiter ausgezahlt und auf Antrag vom Arbeitgeber oder Betriebsrat durch die zuständige Agentur für Arbeit erstattet. Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind erhalten 67% des ausgefallenen Netto-Arbeitsentgeltes, alle anderen erhalten 60%. Die Arbeitszeit kann dabei auf null reduziert werden (Kurzarbeit Null), der Arbeitgeber muss aber darum bemüht sein, den Arbeitsausfall abzuwenden oder einzuschränken. Das Kurzarbeitergeld ist grundsätzlich auf 6 Monate befristet, es kann jedoch bis auf 24 Monate ausgedehnt werden (wenn z.B. Gründe in der allgemeinen strukturellen Arbeitsmarktlage liegen). Weitere Informationen können Sie in dem Dokument „Kurzarbeitergeld- Informationen für Arbeitgeber und Betriebsvertretungen“ nachlesen, im Internet unter www.arbeitsagentur.de - Veröffentlichungen – Merkblätter – Kurzarbeitergeld (Merkblatt Arbeitgeber). Kontakt: Bundesagentur für Arbeit - Service für alle Arbeitgeberfragen Tel: 01801-664466      

Sie müssen Personal abbauen?

Transfer-Kurzarbeitergeld Zur Vermeidung von Entlassungen und zur Verbesserung ihrer Vermittlungsaussichten haben Arbeitnehmer Anspruch auf Kurzarbeitergeld zur Förderung der Eingliederung bei betrieblichen Restrukturierungen (§216b SGB III). Wenn also eine Situation gegeben ist, in der ein Betrieb Personalanpassungsmaßnahmen durchführt, die auf einer Betriebsänderung wie Stillegungen, Zusammenschlüsse oder grundlegend neuen Methoden beruhen und mit einem dauerhaften Arbeitsausfall einhergehen, kann Transfer-Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Es wird gezahlt, wenn die Arbeitnehmer zur Vermeidung von Entlassungen und zur Verbesserung ihrer Eingliederungschancen in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit (beE) zusammengefasst werden. Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, hiervor ihre Eingliederungsaussichten feststellen zu lassen. Die Eignung einer Maßnahme hängt dabei von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.Für die Transfer-Variante gilt der selbe Leistungssatz wie beim normalen Kurzarbeitergeld sowie eine Höchstbezugsdauer von 12 Monaten. Mehr Informationen stehen auf dem „Merkblatt Transferkurzarbeitergeld“, im Internet unter www.arbeitsagentur.de - Unternehmen - Finanzielle Hilfen - Kurzarbeitergeld - Transferkurzarbeitergeld. Kontakt: Bundesagentur für Arbeit - Service für alle Arbeitgeberfragen Tel:01801-664466

Sie wollen Ihren Mitarbeitern eine Perspektive bieten?

Transfermaßnahmen Transfermaßnahmen sind alle arbeitsmarktlich zweckmäßigen Maßnahmen zur Eingliederung von Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt. Voraussetzung ist eine Betriebsvereinbarung zu Transfermaßnahmen im Rahmen eines Sozialplanes zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber.Transfermaßnahmen infolge von Sozialplänen werden von der Arbeitsagentur bezuschusst, wenn darin Maßnahmen zur Eingliederung der Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt vorgesehen sind. Dazu zählen Beratungs-, Vermittlungs- und Qualifizierungsmaßnahmen (z.B. über eine Transfergesellschaft), sowie die Förderung und Begleitung einer selbständigen Existenz der Betroffenen. Die vorgesehenen Eingliederungsmaßnahmen müssen vom Arbeitgeber angeboten und maßgeblich mitfinanziert werden. Die Förderung ist eine Pflichtleistung der Bundesagentur für Arbeit. Sie umfasst 50 Prozent der anfallenden Kosten bis 2.500 EUR pro Förderfall. Weitere Informationen erhalten Sie über die Arbeitsagentur oder im Internet www.arbeitsagentur.de - Unternehmen - Finanzielle Hilfen - Transfermaßnahmen. Kontakt: Regionaldirektion Nord d. Bundesagentur für Arbeit in Kiel, Tel. 0431 - 3395-0

Insolvenzgeld Wenn ein Arbeitgeber zahlungsunfähig ist, können seine Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Insolvenzgeld (früher Konkursausfallgeld genannt) in Höhe des rückständigen Nettoentgelts erhalten(§183 SGB III ff.). Der Insolvenzgeld-Zeitraum umfasst die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis. Neben dem Insolvenzgeld, das der Arbeitnehmer erhält, zahlt die Agentur für Arbeit auf Antrag der zuständigen Einzugsstelle (Krankenkasse) auch die rückständigen Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung sowie die Beiträge zur Arbeitsförderung. Voraussetzung ist, dass für das Unternehmen ein Insolvenzverwalter bestellt ist. Um die Mitarbeiter zu halten, ist es möglich, das Insolvenzgeld über Banken vorzufinanzieren.Informationen erhalten Sie bei der Arbeitsagentur oder im Internet über www.arbeitsagentur.de - Unternehmen - Finanzielle Hilfen - Insolvenzgeld. Kontakt: Bundesagentur für Arbeit - Service für alle Arbeitgeberfragen Tel: 01801-664466

Beratungsangebote

Ihre Gläubiger machen Druck?

Krisenmanagement für Unternehmen Für Unternehmen, die ihre Probleme nicht aus eigener Kraft lösen können, obwohl sie durchaus Marktchancen besitzen, haben die Handelskammer und die KfW Mittelstandsbank ein Krisenmanagement für Unternehmen eingeführt. Nach einem Sondierungsgespräch mit den Beratern der Kammer kann bei Erfolg versprechender Ausgangslage ein Unternehmensberater in das betroffenen Unternehmen gesandt werden, um die Situation ausführlich zu analysieren. Auf dieser Grundlage wird über weitere Maßnahmen entschieden, wie beispielsweise eine Zusammenkunft der betroffenen Gläubiger (Banken, Lieferanten etc.) und Schuldner am "Runden Tisch" unter Moderation der Handelskammer . Ziel ist die Entwicklung eines tragfähigen Konzeptes, das zur Stabilisierung des Betriebes und der Arbeitsplätze führen kann. Für die Unternehmen ist dieses Angebot kostenlos. Wenn für die Erarbeitung bzw. Umsetzung eines Konzeptes ein externer Berater benötigt wird, kann für diese Kosten vom Programm „Turn-Around-Beratung“ der KfW-Mittelstandsbank die Hälfte der Kosten übernommen werden.         Kontakt: Gerhard Guder, Handelskammer Hamburg, Tel. 040 - 361 38 - 390   E-Mail: Gerhard.Guder@hk24.de , www.hk24.de  

Sie benötigen fachlichen Beistand?

Handelskammer Hamburg Die Handelskammer Hamburg bietet ein breites Beratungsangebot für Ihre Mitglieder. Neben Branchenexperten sind auch Spezialisten für die Bereiche Recht, Innovation und Umwelt und Internationales verfügbar. Kontakt: Service Center der Handelskammer Hamburg, Tel. 040 - 361 38 -138 www.hk24.de

Handwerkskammer Hamburg Eine Betriebsberatung für Handwerksunternehmen und handwerksähnliche Berufe bietet die Handwerkskammer Hamburg. Eine Reihe von Experten beraten zu betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragen. Auch führt die Handwerkskammer Hamburg für Unternehmen in Schwierigkeiten mit positivem Entwicklungspotenzial „Runde Tische“ durch. Ziel ist die gemeinsame Entwicklung tragfähiger Lösungen durch Unternehmer und Gläubiger. Kontakt: Norbert Nussleber, Handwerkskammer Hamburg, Tel. 040 - 35 905 203 nussleber@hwk-hamburg.de, www.hwk-hamburg.de

Ihre Kunden zahlen nicht?

Inkassostelle der Handwerkskammer Die Inkassostelle der Handwerkskammer Hamburg bietet eine kostengünstige Unterstützung bei der Eintreibung von Forderungen - und zwar auch für Nicht-Handwerksunternehmen. Kontakt: Handwerkskammer Hamburg, Herr Evert, Tel. 040 - 35 905 245,Frau Henke,- 241

Sie sind Unternehmer/in mit Migrations- hintergrund?

Unternehmer ohne Grenzen e.V. Der Verein „Unternehmer ohne Grenzen“ bietet kostenlos ein spezielles Informations- und Beratungsangebot für Unternehmer mit Migrationshintergrund. Es existiert je ein Büro in St. Pauli und in Wilhelmsburg. Kontakt: Informations- und Beratungszentrum für Migrantinnen und Migranten, Tel. 040-43183063 (St.Pauli)   od. 040 - 75662444 (Wilhelmsburg) info@uog-ev.de, www.uog-ev.de$

Arbeitsgemeinschaft selbständiger Migranten e.V. Individuelle Beratung und Seminare für Gründer mit Migrationshintergrund bietet auch die ATU an. Kontakt: Mehmet Keskin, Tel: 040 – 36138-766 E.Mail info@asm-hh.de, www.asm-hh.de

Sie brauchen Rat in steuerlichen oder juristischen Fragen?

Steuerberater und Rechtsanwälte Auf spezielle Fachgebiete und Branchen spezialisierte Rechtsanwälte und Steuerberater finden Sie über deren Verbände. Steuerberaterverband Hamburg e.V., Tel. 040 - 41 34 47 0 steuerberaterverband-hamburg.de Hanseatische Rechtsanwaltskammer, Anwaltssuchdienst, Tel. 040 - 34 53 98,(Mo.-Fr. 9-13 Uhr) rechtsanwaltskammerhamburg.de.

Öffentliche Rechtsauskunft Haben Sie ein niedriges Einkommen, bietet die Öffentliche Rechtsauskunft und Vergleichstelle (ÖRA) kostengünstige Rechtsberatung in allen Rechtsfragen (max. 10 EUR je Beratung). In Konfliktfällen steht die ÖRA allen Hamburgern als vorgerichtliche Vermittlungsstelle zur Verfügung (Vergleichsstelle und Mediation). Kontakt: Öffentliche Rechtsauskunft und Vergleichstelle (ÖRA), Tel. 040 - 428 43 - 3072 www.hamburg.de/oera

Sie sind überschuldet?

Schuldnerberatung Auch für Personen, die aufgrund ihrer selbständigen Tätigkeit überschuldet sind, gibt es seit 1999 das Restschuldbefreiungsverfahren. Mit diesem Verfahren wird Ihnen in einem Insolvenzverfahren die Möglichkeit eingeräumt, nach sechs Jahren von Ihren Schulden gerichtlich befreit zu werden. Vorher müssen Sie bzw. Ihr Unternehmen entweder die Regelinsolvenz oder die Verbraucherinsolvenz durchlaufen. Kontakt:  Verbraucherzentrale Hamburg (Tel. 040 - 24 83 20 Kirchenallee 11, bieten Gruppenberatungen) oder das Diakonische Werk (Herr Ogon, Tel. 040 - 30620-309, Königstrasse 54). Weitere Schuldnerberatungsstellen finden Sie unter www.hamburg.de/schuldnerberatung.

Sie suchen Rat in einer persönlichen Krise?

Arbeitslosen-Telefonhilfe e.V. Die Arbeitslosen-Telefonhilfe berät anonym, telefonisch oder persönlich zu beinahe allen Fragestellungen rund um die Arbeitslosigkeit. Kontakt: Arbeitslosen-Telefonhilfe 0800 -  111 04 44 gebührenfrei für Hamburg und 040 – 227 57 47 3 außerhalb Hamburgs, E-Mail: zentrum@arbeitslosen-telefonhilfe.de, www.arbeitslosen-telefonhilfe.de

Sonstige soziale Beratungsabgebote Telefonseelsorge Hamburg, Tel. 0800 - 111 0 111 Ärztlicher Notdienst, Tel. 040 - 228022